Gewährleistung und Reparaturen

Gewährleistung und Reparaturen

MM gewährleistet, dass die gelieferten Waren frei von Mängeln sind und die eventuell zugesicherten Eigenschaften aufweisen. Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstigem dem Besteller von MM überlassenen Informationsmaterial sowie produktbeschreibende Angaben sind keinesfalls als Zusicherung von Eigenschaften zu verstehen.

Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass er den Liefergegenstand nach Übergabe überprüft und MM Mängel unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Übergabe, schriftlich mitteilt; verborgene Mängel müssen MM unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden.

Bei jeder Mängelrüge steht MM das Recht zur Besichtigung und Prüfung des beanstandeten Liefergegenstandes zu. Dafür wird der Besteller MM die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. MM kann von dem Besteller auch verlangen, dass er den beanstandeten Liefergegenstand an MM auf eigene Kosten. Erweist sich eine Mängelrüge des Bestellers als unberechtigt, so ist er MM zum Ersatz aller in diesem Zusammenhang entstandenen Aufwendungen - z. B. Fahrt- und Monteurkosten oder Versandkosten - verpflichtet.

Gewährleistungspflichtige Mängel wird MM nach eigener Wahl durch für den Besteller kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigen. Der Besteller wird MM die für die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder wenn MM mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Besteller das Recht, nach unverzüglicher Mitteilung an MM den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von MM den Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.

Der Besteller verpflichtet sich, die Geräte nur für den von MM vorgesehenen Zweck zu verwenden und die Umgebungsbedingungen und gerätespezifischen Anforderungen nach den Richtlinien in der Gerätedokumentation einzuhalten. Eine unsachgemäße Behandlung der Geräte durch den Besteller führt zum Ausschluss der Gewährleistung im Hinblick auf den darauf beruhenden Mangel. Dies gilt in gleicher Weise für bereitgestellte Ersatzgeräte. Ein technisch notwendiger Akkutausch kann nicht kostenfrei durchgeführt werden, sofern kein rechtlicher Mangel am Akku besteht.

Kein kostenloser Ersatz wird vorgenommen bei Bauteilen, die Gebrauchspuren durch normale Abnutzung aufweisen.

Der Besteller ist für die Wiederbeschaffung oder -herstellung verlorener oder abgeänderter Daten und Programme sowie für den Schutz seiner vertraulichen Daten selbst verantwortlich. Auf Wunsch übernimmt MM die Datensicherung gegen gesonderte Berechnung der Dienstleistung. Der Besteller verpflichtet sich, vor dem Versand der/des Geräte/s die ggf. eingerichteten und für den vollen Zugriff notwendigen Passwörter in temporäre Passwörter zu ändern und diese der Sendung beizulegen. 
Der Besteller hat das/die Gerät/e ordnungsgemäß zu verpacken, mit einer kurzen Fehlerbeschreibung zu versehen und auf seine Kosten an MM zu senden. Die Rücksendung geht dann im Fall der berechtigten Mängelrüge zu Lasten MM.

Eigenmächtige Reparaturen, An- und Umbau sowie Aus- und Einbau von Komponenten, unsachgemäße Behandlung oder Änderungen des Gerätes durch nicht von MM geschultes und autorisiertes Personal führen zum Verlust des Gewährleistungsanspruches. Dem Besteller steht darüber hinaus für die Inanspruchnahme der Gewährleistung der Nachweis frei, dass derartige Handlungen nicht zum Vorliegen eines Mangels geführt haben.

Von MM ersetzte Teile gehen in das Eigentum von MM über.

MM übernimmt keine Gewähr für Schäden, die aufgrund ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage, fehlerhafter Inbetriebnahme, fehlerhafter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Besteller oder Dritte, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter Behandlung, fehlerhaften Einbaus, ungeeigneter Betriebsmittel, von dem Besteller oder Dritten eingesetzter Austauschwerkstoffe oder fehlerhafter elektromechanischer oder elektrischer Einflüsse entstehen, sofern die Schäden nicht von MM zu vertreten sind. Die Gewährleistungsverpflichtung erstreckt sich ferner nicht auf Mängel, die auf unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder dergleichen beim Besteller zurückzuführen sind.

Die zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung anfallenden Material-, Versicherungs- und Arbeitskosten übernimmt MM, sofern der von dem Besteller beanstandete Mangel vorliegt oder anerkannt wird.

Schlägt die Beseitigung eines gewährleistungspflichtigen Mangels durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl den mangelhaften Liefergegenstand betreffenden Vertrag rückgängig machen oder eine angemessene Herabsetzung des Preises verlangen. Die Verjährungsfrist für den Gewährleistungsanspruch beträgt 12 Monate. Die Herstellergarantie beträgt im Einzelnen:

 

  •  Getac X500, B300: 60 Monate
  •  Getac S410, V110, F110, T800, T800-Ex, A140, RX10, RX10H und ZX70: 36 Monate
  •  alle anderen Computer, Handhelds und Smartphones: 12 Monate
  •  Zubehör, Software, Dienstleistung für die o. g. Computer: gemäß Herstellerangaben


Der Zeitpunkt des Gefahrübergangs ist auch maßgeblich für Gewährleistungsansprüche aus Nachbesserungsarbeiten, die erst nach der Lieferung erfolgt sind. 
Die Gewährleistung für gebrauchte Sachen wird ausgeschlossen und die Verjährungsfrist für weitere Mängelansprüche beträgt ein Jahr, wobei grob fahrlässige und vorsätzlich verursachte Schäden, sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, Schäden, die auf einer fahrlässige Pflichtverletzung beruhen, sowie Schäden aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ausdrücklich nicht von dieser Regelung erfasst sind. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf. Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges im Sinne von § 444 BGB oder wenn die Sache entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurde und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.


Für Reparaturen außerhalb der Gewährleistung gilt:
 Jeder eingesendete Pencomputer bzw. Zubehörteil wird von MM in ein RMA-Verfahren aufgenommen. Für die anfallenden Tätigkeiten zur Fehlersuche und die Erstellung des Kostenvoranschlages wird eine Servicepauschale von Euro 125,00 netto zzgl. Versandkosten und der jeweilig gültigen Umsatzsteuer berechnet. Die Servicepauschale wird im Falle einer Reparaturbeauftragung sowie bei Ablehnung des Reparaturangebotes erhoben. Die Servicepauschale beinhaltet: Waren-/Reparaturannahme (inkl. Aufnahme der mitgelieferten Teile), Vergabe einer RMA-Nummer (falls noch nicht vorher geschehen), Eingangsinfo per E-Mail an den Einsender, Überprüfung des Gerätes auf den beschriebenen Fehler zur Abschätzung der zu erwartenden Reparaturzeit und auszutauschenden Materialien, ggf. Rücksprache mit dem Einsender, Erstellung und Versand des Kostenvoranschlags, Auftragsannahme, Erstellung der Lieferpapiere, ggf. Zollabwicklung beim Im- bzw. Export, transportsichere Verpackung, Bestellung des Versenders (z. B. UPS), ggf. Infomail mit Trackingnummer an den Einsender. Gewährleistung in Sache Reparaturen siehe oben.