AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Mettenmeier GmbH,
Geschäftsbereich Robust-PCs, Januar 2017


1 Geltungsbereich

Verkäufe, Lieferungen und sonstige Leistungen der Mettenmeier GmbH (nachfolgend "MM"), die durch die Webseite shop.mettenmeier.com zustande kommen, erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (nachfolgend: -Lieferbedingungen-), welche der Besteller durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Lieferung anerkennt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller. Die Geltung abweichender und ergänzender Geschäftsbedingungen des Bestellers ist ausgeschlossen, auch wenn MM diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

2 Vertragsschluss

2.1 Der Vertrag kommt folgendermaßen zu Stande: Der auf der Website shop.mettenmeier.com dargestellte Warenkatalog stellt kein Angebot im juristischen Sinne dar. Mit der Bestellung erklärt der Besteller verbindlich sein Vertragsangebot. Eingabefehler können vor Absenden der Bestellung mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigt werden. Mit Mausklick auf „jetzt kaufen“ unterbreitet der Besteller ein verbindliches Kaufangebot. Nach Eingang des Angebots des Bestellers bei MM erhält der Besteller eine automatisch generierte E-Mail, die den Eingang der Bestellung und deren Einzelheiten aufführt. Diese Eingangsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots durch MM dar. Die Annahme ist entweder ausdrücklich erklärt oder erfolgt mit Lieferung der Ware.

2.2 Die Anfrageoption auf der Webseite stellt für den Besteller kein verbindliches Angebot dar sondern kann MM zur Abgabe eines verbindlichen Vertragsangebotes veranlassen. Dieses kann der Besteller durch weitere Kommunikation verbindlich annehmen.

2.3 MM behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie sonstigen Unterlagen vor, die dem Besteller zur Verfügung gestellt wurden, sofern keine Eigentumsübertragung oder Übertragung von entsprechenden Rechten vereinbart wurde. Der Besteller darf diese Unterlagen nicht ohne Zustimmung von MM Dritten zugänglich machen, vervielfältigen, bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen. Der Besteller ist verpflichtet diese Unterlagen auf Aufforderung an MM herauszugeben und angefertigte Kopien zu vernichten, wenn diese im Rahmen der Geschäftsbeziehung nicht mehr benötigt werden.


3 Fristen, Termine, Gefahrübergang

3.1 Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von MM schriftlich bestätigt worden sind und der Besteller MM alle zur Ausführung der Lieferung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß gezahlt hat. Vereinbarte Fristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend.

3.2 Unvorhersehbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen und sonstige unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von MM liegende und von MM nicht zu vertretende Ereignisse entbinden MM für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Besteller in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.3 Gerät MM mit einem Liefer- oder Leistungstermin in Verzug, ist der Besteller erst nach dem erfolglosen Verstreichen einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt.

 3.4 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist MM berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Bestellers angemessen einzulagern. MM ist unbeschadet ihrer sonstigen Rechte zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine dem Besteller gesetzte angemessene Nachfrist zur Abnahme der Lieferung erfolglos verstreicht.

3.5 MM kann aus begründetem Anlass Teillieferungen vornehmen, soweit dem Besteller hierdurch kein erheblicher Mehraufwand und/oder zusätzliche Kosten entstehen, die Teillieferung für den Besteller im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszweckes verwendbar ist und die Lieferung der restlichen bestellten Waren gesichert ist.

3.6 Lieferungen erfolgen ab Werk. Soweit vom Besteller keine Bestimmung getroffen ist, erfolgt die Versendung auf einem angemessenen Versendungsweg in der üblichen Verpackung.

3.7 Die Gefahr geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes an das Transportunternehmen oder den Besteller selbst auf den Besteller über. Verzögern sich die Übergabe oder Versendung aus von dem Besteller zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft des Liefergegenstandes auf den Besteller über.

 

4 Preise, Zahlungsbedingungen

4.1 Es gelten die auf der Webseite dargestellten Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer und Versandkosten. Abweichende Preisabsprachen zwischen den Parteien sind möglich.

4.2 Falls nichts anders vereinbart, ist jede Rechnung nach 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen des Bestellers gelten erst dann als erfolgt, wenn MM über den Betrag verfügen kann.

4.3 Bei Überschreitung des eingeräumten Fälligkeitstermins ist MM vorbehaltlich des Nachweises eines geringeren Schadens durch den Besteller berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank per annum zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.

4.4 Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für MM kosten- und spesenfrei erfüllungshalber hereingenommen. Zur Aufrechnung ist der Besteller nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist oder von MM schriftlich anerkannt wurde.

4.5 Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht, unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist.

4.6 Wird MM nach dem Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers bekannt, (z. B. weil der Besteller in Zahlungsverzug gerät), ist MM berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen; werden diese auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, so kann MM unbeschadet weiterer Rechte von dem Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.

4.7 Bei einem Nettobestellwert unter € 250,00 behält sich MM vor, einen Mindermengenzuschlag von € 15,00 zu erheben.

5 Gewährleistung und Reparaturen

5.1 MM gewährleistet, dass die gelieferten Waren frei von Mängeln sind und die eventuell zugesicherten Eigenschaften aufweisen. Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstigem dem Besteller von MM überlassenen Informationsmaterial sowie produktbeschreibende Angaben sind keinesfalls als Zusicherung von Eigenschaften zu verstehen.

5.2 Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass er den Liefergegenstand nach Übergabe überprüft und MM Mängel unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Übergabe, schriftlich mitteilt; verborgene Mängel müssen MM unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden.

5.3 Bei jeder Mängelrüge steht MM das Recht zur Besichtigung und Prüfung des beanstandeten Liefergegenstandes zu. Dafür wird der Besteller MM die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. MM kann von dem Besteller auch verlangen, dass er den beanstandeten Liefergegenstand an MM zurückschickt. Erweist sich eine Mängelrüge des Bestellers als unberechtigt, so ist er MM zum Ersatz aller in diesem Zusammenhang entstandenen Aufwendungen - z. B. Fahrt- und Monteurkosten oder Versandkosten - verpflichtet.

5.4 Gewährleistungspflichtige Mängel wird MM nach eigener Wahl durch für den Besteller kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigen. Der Besteller wird MM die für die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder wenn MM mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Besteller das Recht, nach unverzüglicher Mitteilung an MM den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von MM den Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.

5.5 Der Besteller verpflichtet sich, die Geräte nur für den von MM vorgesehenen Zweck zu verwenden und die Umgebungsbedingungen und gerätespezifischen Anforderungen nach den Richtlinien in der Gerätedokumentation einzuhalten. Eine unsachgemäße Behandlung der Geräte durch den Besteller führt zum Ausschluss der Gewährleistung im Hinblick auf den darauf beruhenden Mangel. Dies gilt in gleicher Weise für bereitgestellte Ersatzgeräte. Ein technisch notwendiger Akkutausch kann nicht kostenfrei durchgeführt werden, sofern kein rechtlicher Mangel am Akku besteht.

5.6 Kein kostenloser Ersatz wird vorgenommen bei Bauteilen, die Gebrauchspuren durch normale Abnutzung aufweisen.

5.7 Der Besteller ist für die Wiederbeschaffung oder -herstellung verlorener oder abgeänderter Daten und Programme sowie für den Schutz seiner vertraulichen Daten selbst verantwortlich. Auf Wunsch übernimmt MM die Datensicherung gegen gesonderte Berechnung der Dienstleistung. Der Besteller verpflichtet sich, vor dem Versand der/des Geräte/s die ggf. eingerichteten und für den vollen Zugriff notwendigen Passwörter in temporäre Passwörter zu ändern und diese der Sendung beizulegen

5.8 Der Besteller hat das/die Gerät/e ordnungsgemäß zu verpacken, mit einer kurzen Fehlerbeschreibung zu versehen und auf seine Kosten an MM zu senden. Die Rücksendung geht dann im Fall der berechtigten Mängelrüge zu Lasten MM.

5.9 Eigenmächtige Reparaturen, An- und Umbau sowie Aus- und Einbau von Komponenten, unsachgemäße Behandlung oder Änderungen des Gerätes durch nicht von MM geschultes und autorisiertes Personal führen zum Verlust des Gewährleistungsanspruches. Dem Besteller steht darüber hinaus für die Inanspruchnahme der Gewährleistung der Nachweis frei, dass derartige Handlungen nicht zum Vorliegen eines Mangels geführt haben.

5.10 Von MM ersetzte Teile gehen in das Eigentum von MM über.

5.11 MM übernimmt keine Gewähr für Schäden, die aufgrund ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage, fehlerhafter Inbetriebnahme, fehlerhafter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Besteller oder Dritte, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter Behandlung, fehlerhaften Einbaus, ungeeigneter Betriebsmittel, von dem Besteller oder Dritten eingesetzter Austauschwerkstoffe oder fehlerhafter elektromechanischer oder elektrischer Einflüsse entstehen, sofern die Schäden nicht von MM zu vertreten sind. Die Gewährleistungsverpflichtung erstreckt sich ferner nicht auf Mängel, die auf unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder dergleichen beim Besteller zurückzuführen sind.

5.12 Die zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung anfallenden Material-, Versicherungs- und Arbeitskosten übernimmt MM, sofern der von dem Besteller beanstandete Mangel vorliegt oder anerkannt wird.

5.13 Schlägt die Beseitigung eines gewährleistungspflichtigen Mangels durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl den mangelhaften Liefergegenstand betreffenden Vertrag rückgängig machen oder eine angemessene Herabsetzung des Preises verlangen. Die Verjährungsfrist für den Gewährleistungsanspruch beträgt 12 Monate. Die Herstellergarantie beträgt im Einzelnen:

  • Pencomputer Getac X500, B300: 60 Monate
  • Pencomputer Getac S400, V110, F110, T800, T800-Ex, T800 Android,
    RX10, RX10H und Z710: 36 Monate
  • Pencomputer Motion F5m: 36 Monate
  • alle anderen Pencomputer, Handhelds und Smartphones: 12 Monate
  • Zubehör, Software, Dienstleistung für die o. g. Pencomputer: gemäß Herstellerangaben

Der Zeitpunkt des Gefahrübergangs ist auch maßgeblich für Gewährleistungsansprüche aus Nachbesserungsarbeiten, die erst nach der Lieferung erfolgt sind.

5.14 Die Gewährleistung für gebrauchte Sachen wird ausgeschlossen und die Verjährungsfrist für weitere Mängelansprüche beträgt ein Jahr, wobei grob fahrlässige und vorsätzlich verursachte Schäden, sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, Schäden, die auf einer fahrlässige Pflichtverletzung beruhen, sowie Schäden aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ausdrücklich nicht von dieser Regelung erfasst sind. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf. Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges im Sinne von § 444 BGB oder wenn die Sache entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurde und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Für Reparaturen außerhalb der Gewährleistung gilt: Jeder eingesendete Pencomputer bzw. Zubehörteil wird von MM in ein RMA-Verfahren aufgenommen. Für die anfallenden Tätigkeiten zur Fehlersuche und die Erstellung des Kostenvoranschlages wird eine Servicepauschale von Euro 125,00 netto zzgl. Versandkosten und der jeweilig gültigen Umsatzsteuer berechnet. Die Servicepauschale wird im Falle einer Reparaturbeauftragung sowie bei Ablehnung des Reparaturangebotes erhoben. Die Servicepauschale beinhaltet: Waren-/Reparaturannahme (inkl. Aufnahme der mitgelieferten Teile), Vergabe einer RMA-Nummer (falls noch nicht vorher geschehen), Eingangsinfo per E-Mail an den Einsender, Überprüfung des Gerätes auf den beschriebenen Fehler zur Abschätzung der zu erwartenden Reparaturzeit und auszutauschenden Materialien, ggf. Rücksprache mit dem Einsender, Erstellung und Versand des Kostenvoranschlags, Auftragsannahme, Erstellung der Lieferpapiere, ggf. Zollabwicklung beim Im- bzw. Export, transportsichere Verpackung, Bestellung des Versenders (z. B. UPS), ggf. Infomail mit Trackingnummer an den Einsender. Gewährleistung in Sache Reparaturen siehe oben.

 

6 Schadensersatz und Haftungsbeschränkung

6.1 Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von MM, eines von dessen gesetzlichen Vertretern oder eines von dessen Erfüllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf. 

6.2 Dieser Haftungssausschluss gilt nicht, soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind, ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde.

6.3 Der Besteller ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.

 

7 Eigentumsvorbehalt

7.1 Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von MM aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller das Eigentum von MM ("Vorbehaltsprodukte").

7.2 Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der MM zustehenden Saldoforderung. Eine Veräußerung der Vorbehaltsprodukte ist dem Besteller nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsprodukte zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige das Eigentum von MM gefährdende Verfügungen zu treffen. Der Besteller tritt schon jetzt die Forderung aus der Weiterveräußerung an MM ab; MM nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Veräußert der Besteller die Vorbehaltsprodukte nach Verarbeitung oder nach Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit anderen Waren oder zusammen mit anderen Waren, so gilt die Forderungsabtretung nur in Höhe des Teils vereinbart, der dem zwischen MM und dem Besteller vereinbarten Preis zuzüglich einer Sicherheitsmarge von 10 % dieses Preises entspricht. Der Besteller ist widerruflich ermächtigt, die an MM abgetretenen Forderungen treuhänderisch für MM im eigenen Namen einzuziehen. MM kann diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung widerrufen, wenn der Besteller mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise der Zahlung gegenüber MM in Verzug ist.

7.3 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsprodukte durch den Besteller erfolgt stets für MM. Werden die Vorbehaltsprodukte mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwirbt MM das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsprodukte zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferten Produkte.

 7.4 Werden die Vorbehaltsprodukte mit anderen Gegenständen verbunden, vermengt oder vermischt, so erwirbt MM das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsprodukte zu den anderen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung, Vermengung oder Vermischung. Erfolgt die Verbindung, Vermengung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller MM anteilmäßig Miteigentum überträgt. Das so entstandene Miteigentum wird der Besteller für MM verwahren. Der Besteller wird MM jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte oder über Ansprüche, die hiernach an MM abgetreten worden sind, erteilen. Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf Vorbehaltsprodukte hat der Besteller sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen MM anzuzeigen. Der Besteller wird zugleich den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt von MM hinweisen. Die Kosten einer Abwehr solcher Zugriffe und Ansprüche trägt der Besteller.

7.5 Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsprodukte für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes sorgfältig zu behandeln.

7.6 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesamten zu sichernden Forderungen von MM um mehr als 10 %, so ist der Besteller berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen.

7.7 Kommt der Besteller mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise der Zahlung gegenüber MM in Verzug, so kann MM unbeschadet sonstiger Rechte die Vorbehaltsprodukte zurücknehmen und zwecks Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Besteller anderweitig verwerten. In diesem Falle wird der Besteller MM oder den Beauftragten von MM sofort Zugang zu den Vorbehaltsprodukten gewähren und diese herausgeben. Verlangt MM die Herausgabe aufgrund dieser Bestimmung, so gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, das Verbraucherkreditgesetz fände Anwendung.

7.8 Bei Lieferungen in andere Rechtsordnungen, in denen die vorstehende Eigentumsvorbehaltsregelung nicht die gleiche Sicherungswirkung hat wie in Deutschland, wird der Besteller alles tun, um MM unverzüglich entsprechende Sicherungsrechte zu verschaffen. Der Besteller wird an allen Maßnahmen wie beispielsweise Registrierung, Publikation usw. mitwirken, die für die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit derartiger Sicherungsrechte notwendig und förderlich sind.

7.9 Auf Verlangen von MM ist der Besteller verpflichtet, die Vorbehaltsprodukte angemessen zu versichern, MM den entsprechenden Versicherungsnachweis zu erbringen und die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag an MM abzutreten.

 

8 Produkthaftung

Veräußert der Besteller die Liefergegenstände unverändert oder nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit anderen Waren, so stellt er MM im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, soweit er für den die Haftung auslösenden Fehler verantwortlich ist.

 

9 Gewerbliche Schutzrechte

Schreibt der Besteller durch bestimmte Anweisungen, Angaben, Unterlagen, Entwürfe oder Zeichnungen vor, wie MM die zu liefernden Produkte fertigen soll, so übernimmt der Besteller die Gewähr, dass durch MM die Rechte Dritter wie Patente, Gebrauchsmuster und sonstige Schutz- und Urheberrechte nicht verletzt werden. Der Besteller stellt MM von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer solchen Verletzung gegen MM geltend machen mögen.

 

10 Datenschutz und Werbung 

10.1 Der Verkäufer verwendet die vom Kunden zum Zwecke der Bestellung der Waren angegeben persönlichen Daten (wie z.B. Name, Anschrift, Zahlungsdaten) ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrages. Die Kundendaten werden außer zum Zwecke der Vertragsdurchführung nicht an Dritte weiter gegeben. Mit der vollständigen Abwicklung des Vertrages, wozu auch die vollständige Zahlung des vereinbarten Kaufpreises gehört, werden die Kundendaten, soweit eine Aufbewahrung nicht aus gesetzlichen Gründen notwendig ist, gelöscht, sofern der Kunde einer weiteren Verarbeitung und Nutzung der Kundendaten nicht ausdrücklich eingewilligt hat. Der Kunde kann jederzeit unentgeltlich die gespeicherten Daten bei dem Verkäufer abfragen, ändern oder löschen lassen. Etwaig erteilte Einwilligungen können jederzeit widerrufen werden.

10.2 Sofern der Kunde einen Kauf über Waren und Dienstleistungen des Verkäufers unternommen hat, bietet der Verkäufer dem Kunden Informationen über eigene ähnliche Waren und Dienstleistungen über die beim Kauf mitgeteilte E-Mailadresse an (§ 7 III UWG). Falls der Kunde keine weitere Werbung wünscht, teilt er dies z.B. per E-Mail an folgende Adresse mit: shop@mettenmeier.de.

 

11 Allgemeine Bestimmungen

11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.

11.2 Ist eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

11.3 Ist der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Paderborn. Dies gilt ebenso, falls der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt hat. MM ist jedoch berechtigt, den Besteller an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

11.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

 

12 Streitschlichtung

12.1 Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.


Paderborn, Januar 2017

Mettenmeier GmbH
Geschäftsbereich Robust-PCs
Klingenderstraße 10-14
33100 Paderborn
www.mettenmeier.de